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Gekehrt und gereinigt werden Schornsteine sowie die an ihnen angeschlossenen Rauchrohre, Rauchsammler und Rauchfänge.

Die Schornsteinreinigung ist eine gesetzlich verordnete Dienstleistung, die dem Schornsteinbetreiber durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschrieben wird.

Diese Arbeiten muss der Schornsteinfegermeister in regelmäßigen Abständen entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung durchführen. Die Reinigung der Schornsteine muss entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung zwei- bis viermal jährlich erfolgen. Die Anzahl der Schornsteinreinigungen ist von Benutzung und Art der angeschlossenen Feuerstätte abhängig.

Bei sehr selten benutzten Feuerungsanlagen (z. b. Außenkamine oder Schornsteine in Wochenendhäusern) kann die Reinigung auf einmal jährlich reduziert werden. Grund dieser vorgeschriebenen Dienstleistung ist die Brandgefahr, die vom Russ (heute auch oft Feinstaub genannt) ausgehen kann.

Außerdem reinigen wir auch Heizungen, Kachelöfen, Kaminöfen, Abluftanlagen und Lüftungsanlagen. Weitere Informationen unter sonstige Leistungen.


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